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Wettspielbedingungen 2010 der Region 4

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A. Generelle Spielbedingungen
 
1. Regeln/Platzregeln/Wettspielausschreibung
a) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes
e.V. und den jeweils veröffentlichten Platzregeln. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
  • Lochspiel: Lochverlust
  • Zählspiel: 2 Schläge
b)Für Mannschaftsspiele gilt zusätzlich:
Es gilt das aktuelle DGV-Ligastatut.
Bei einem Verstoß gegen die Wettspielausschreibung (z.B. den Termin der Abgabe der Mannschaftsaufstellung)
erfolgt als Strafe:
  • Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für die gesamte Meisterschaft
  • Lochspiel: Disqualifikation der Mannschaft für diesen Wettspieltag
Diese Strafe der Disqualifikation kann auch rückwirkend durch den Wettspielausschuss der Golf-Region 4
verhängt werden. Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des DGV-Ligastatuts geregelt.
2. Bälle und Driverköpfe
 
a) der Ball
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der
zugelassenen Bälle ("Conforming Golf Balls") enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet
unter www.randa.org einzusehen.
  • Strafe für Verstoß: Disqualifikation
b) Driverköpfe (Regel 4-1)
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich
Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener
Driverköpfe aufgeführt ist.
Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit
Strafe für das Mitführen eines nicht zugelassenen Schlägers, ohne diesen zu spielen:
  • Lochspiel: Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des
    Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde,
    ein Loch abgezogen, höchstens jedoch 2 Löcher pro Runde
  • Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde,
    höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.
  • Zählspiel und Lochspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das
    nächste Loch aus
Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss, nachdem festgestellt wurde, dass
ein Verstoß vorlag, unverzüglich vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im
Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterläßt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.
Strafe für dasSpielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen:
Disqualifikation.
3. Abspielzeit (Regel 6-3. Anmerkung)
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein,
so wird er, sofern die Aufhebung der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist,
für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
  • Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
  • Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
  • Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe
durch den Starter, je nachdem, was zeitlich später liegt.
4. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7.)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe
verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit
als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos
nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine
Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.
Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden
für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7. angesehen. Strafe für Verstoß:
  • Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust / 2. Verstoß: Disqualifikation
  • Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag / 2. Verstoß: 2 Schläge / 3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen
dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung Regel 6-8.b.)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer
Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die
Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen. Versäumt ein
Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe
nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist.
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle
Übungsflächen gesperrt bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen
diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
  • Signal für unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton einer Sirene
  • Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8.b: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene
  • Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene
(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des
Spielers - Regel 6-8.a. (II).)
6. Üben/Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt
gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen:
  • Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
  • Strafe für Verstoß am letzten Loch einer Runde: 2 Schläge an diesem Loch
7. Caddies (Regel 6-4.)
a) Einzel:
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt.

b) Mannschft: Der Mannschaftskapitän darf, unabhängig ob er Amateur oder Professional ist, als Caddie eingesetzt
werden. Alle anderen Caddies müssen Amateure sein!
Bei Jugend-Mannschaftswettspielen dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als
Caddie eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers

8. Elektronische Kommunikationsmittel
a) Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln
oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine
schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen
Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen
die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
b)Das Mitführen sende- und empfangsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder
deren Benutzung ist dem Mannschaftskapitän untersagt, solange sich Spieler seiner Mannschaft noch
auf der festgesetzten Runde befinden. (Ausnahme: in Notfällen)
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung
des Spielbetriebs fest, so kann sie den Verursacher sofort des Platzes verweisen.
Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.
9. Belehrung durch den Kapitän in Mannschaftswettspielen
Bei Mannschaftswettspielen darf zusätzlich zu Regel 8-1. auch durch den benannten Mannschaftskapitän
Belehrung erteilt werden. Ein selbst spielender Kapitän darf während seines eigenen Spiels nur seinem
Partner Belehrung erteilen (Regel 8 Anmerkung). Strafe für Verstoß:
  • Lochspiel: Lochverlust
  • Zählspiel: 2 Schläge
10. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen (Decision 33-1/8)
Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer
das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt.
Gleiches gilt in Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner Mannschaft für
den Mannschaftskapitän.
Strafe für Verstoß durch einen Spieler:
  • Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde,
    höchstens jedoch 2 Löcher
  • Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird,
    höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde
Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus;
handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des
Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch
im Zählspiel disqualifiziert.
Strafe für Verstoß durch einen Mannschaftskapitän:
  • Disqualifikation in seinem Amt als Mannschaftskapitän für den Rest des Wettspieltages. Ein
    Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.
11. Metall- bzw. Alternativspikes/Golfschuhe (Decision 33-1/14)
Es gilt die am Wettspieltag gültige Regelung des Austragungsortes.
12. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1)
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der
Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder- falls nicht geschehen-
mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer
Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn
der Spieler (bei Mannschaften der 1. Spieler) in seinem ersten Lochspiel gestartet ist.
13. Änderungsvorbehalte der Golf-Region 4 Spielleitungen
Spielleitungen der Golf-Region 4 haben in begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Wettspielausschuss
der Golf-Region 4 das Recht, bis zum 1. Start der jeweiligen Runde,
  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern
  • oder zusätzliche Bedingungen herausgeben.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
14. Doping
Es besteht ein Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle
eines Verstoßes, regeln DGV-Satzung und die Anti-Doping-Ordnung.
 
B. Sonstige Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen
 
1. Vorgabenwirksamkeit
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen
Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen
von Mannschaftswettbewerben.
2. Vorgabengrenze
Bei Wettspielen, in denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabenbegrenzung geregelt ist, gilt:
Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige DGV-Stammvorgabe.
Für die einzelnen Turniere werden alle DGV-Stammvorgaben am Tag des Meldeschlusses über das
DGV-Intranet aktualisiert.
3. Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen, als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein,
so werden die Bewerber mit den höchsten DGV-Stammvorgaben herausgenommen.
Bei gleicher DGV-Stammvorgabe entscheidet das Los.
4. Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten
Wir weisen darauf hin, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an
den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und im Internet unter
www.golf-region4.de für jedermann veröffentlicht werden.
5. Meldegebühren
Die Golf-Region 4 ist berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel zu verweigern, sofern die Meldegebühr für
dieses oder ein zurückliegendes Wettspiel nicht vollständig entrichtet ist.
6. Abmeldung vom Wettspiel
  • Spieler und Mannschaften, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich bis spätestens drei
    Tage vor dem Wettspiel bis 12 Uhr bei der Golf-Region 4 - Geschäftsstelle (Fax 06031-1614321)
    abzumelden. Am Vortag des Wettspiels sind Abmeldungen dem Sekretariat des Austragungsortes mitzuteilen.
  • Bei Absagen nach Meldeschluss besteht ohne Ausnahme die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr
  • Falls Spieler oder Mannschaften ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, kann eine Sperre vom
    Wettspielausschuss der Golf-Region 4 wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden. (Für
    Mannschaften siehe hierzu auch Ziffer 12 und Ziffer 17 des gültigen DGV-Ligastatus.)
7. Verstoss gegen Wettspielausschreibungen in Mannschaftsspielen
Bei einem Verstoß gegen die Wettspielausschreibung (z.B. den Termin der Abgabe der Mannschafts
aufstellung) erfolgt als Strafe:
  • Lochspiel: Disqualifikation der Mannschaft für diesen Wettspieltag
  • Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für die gesamte Meisterschaft
Nach Beendigung des Wettspiels kann der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 rückwirkend die
vorgenannten Strafen verhängen. (Für Strafen vor Beendigung des Wettspiels: vergleiche A.1.)
Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des Ligastatuts geregelt.
8. Unsportliches Verhalten / Verstoss gegen die Etikette
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach
Regel 33-7. den Spieler disqualifizieren.
Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann
der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 gegen den Spieler oder die Mannschaft
folgende Sanktionen verhängen:
  • Verwarnung
  • Auflagen
  • Befristete oder dauernde Wettspielsperre für Golf-Region 4 - Wettspiele
Der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 entscheidet endgültig.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein
anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche
Regelverstösse, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoss
gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw.
andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder
Beeinträchtigungen erleiden.

Ist ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den
Wettspielausschuss Golf-Region 4 gesperrt worden, so kann die Golf-Region 4 beantragen, diesen
Spieler oder diese Mannschaft auch für DGV-Wettspiele zu sperren. Bis zur Bestätigung dieser
Sperre durch den DGV-Wettspielausschuss ist dieser Spieler oderdiese Mannschaft für DGV-Wettspiele
nicht gesperrt. (Für Mannschaftsspiele vergleiche Ziff 15.5 und Ziff 17 des DGV-Ligastatuts)