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Wettspielbedingungen 2013 der Region 4

Wettspielbedingungen als pdf-File zum Ausdrucken
 
Für alle Wettspiele, die von der Golf-Region4 ausgeschrieben und veranstaltet werden gelten die aktuellen
Wettspielbedingungen der Golf-Region4.
Die Wettspiele werden zudem nach dem DGV-Vorgabensystem, Mannschaftswettspiele darüber hinaus auf der
Grundlage des jeweils gültigen DGV-Ligastatuts ausgerichtet.
Die Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist in jedem Clubsekretariat möglich.
 
A. Generelle Spielbedingungen
 
1. Regeln/Platzregeln/Wettspielausschreibung
a) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes
e.V. und den jeweils veröffentlichten Platzregeln.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Zählspiel: 2 Schläge
b)Für Mannschaftsspiele gilt zusätzlich:
Es gilt das aktuelle DGV-Ligastatut.
Bei einem Verstoß gegen die Wettspielausschreibung (z.B. den Termin der Abgabe der Mannschaftsaufstellung)
erfolgt als Strafe:
Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für die gesamte Meisterschaft
Diese Strafe der Disqualifikation kann auch rückwirkend durch den Wettspielausschuss der Golf-Region 4
verhängt werden. Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des DGV-Ligastatuts geregelt.
2. Bälle und Driverköpfe
 
a) der Ball
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Liste der
zugelassenen Bälle ("Conforming Golf Balls") enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet
unter www.randa.org einzusehen.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
b) Driverköpfe (Regel 4-1)
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich
Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener
Driverköpfe aufgeführt ist.
Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit
Strafe für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung ohne diesen zu spielen:
Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.
Zählspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.

Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss, nachdem festgestellt wurde, dass
ein Verstoß vorlag, unverzüglich vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im
Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.

Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen:
Disqualifikation.

3. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7.)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe
verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit
als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt.
Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt,
dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler
mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler
die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7. angesehen.
Strafe für Verstoß:
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag / 2. Verstoß: 2 Schläge / 3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen
dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
4. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung Regel 6-8.b.)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer
Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die
Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen. Versäumt ein
Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe
nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist.
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle
Übungsflächen gesperrt bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen
diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
  • Signal für unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton einer Sirene
  • Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8.b: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene
  • Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene
(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des
Spielers - Regel 6-8.a. (II).)
5. Üben/Nachputten (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt
gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen:
  • Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
  • Strafe für Verstoß am letzten Loch einer Runde: 2 Schläge an diesem Loch
6. Caddies (Regel 6-4.)
a) Einzel:
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt.

b) Mannschft: Der Mannschaftskapitän darf, unabhängig ob er Amateur oder Professional ist, als Caddie eingesetzt
werden. Alle anderen Caddies müssen Amateure sein!
Bei Jugend-Mannschaftswettspielen dürfen nur Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als
Caddie eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers

8. Elektronische Kommunikationsmittel
a) Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln
oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine
schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen
Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen
die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
b)Das Mitführen sende- und empfangsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder
deren Benutzung ist dem Mannschaftskapitän untersagt, solange sich Spieler seiner Mannschaft noch
auf der festgesetzten Runde befinden. (Ausnahme: in Notfällen)
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung
des Spielbetriebs fest, so kann sie den Verursacher sofort des Platzes verweisen.
Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.
8. Entfernungsmesser
Die Benutzung von Entfernungsmessern ist bei allen Wettspielen gestattet.
Benutzt werden dürfen nur Geräte, die ausschließlich für den Zweck der Entfernungsmessung zugelassen sind und der Genehmigung des DGV entsprechen.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
9. Belehrung durch den Kapitän in Mannschaftswettspielen
Bei Mannschaftswettspielen darf zusätzlich zu Regel 8-1. auch durch den benannten Mannschaftskapitän
Belehrung erteilt werden. Ein selbst spielender Kapitän darf während seines eigenen Spiels nur seinem
Partner Belehrung erteilen (Regel 8 Anmerkung).
Strafe für Verstoß:Zählspiel: 2 Schläge
10. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen (Decision 33-1/8)
Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer
das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt.
Gleiches gilt in Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner Mannschaft für
den Mannschaftskapitän.
Strafe für Verstoß durch einen Spieler im Zählspiel:
2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde
Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus;
handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des
Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch
im Zählspiel disqualifiziert.
Strafe für Verstoß durch einen Mannschaftskapitän:
Disqualifikation in seinem Amt als Mannschaftskapitän für den Rest des Wettspieltages.
Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen.
11. Metall- bzw. Alternativspikes/Golfschuhe (Decision 33-1/14)
Es gilt die am Wettspieltag gültige Regelung des Austragungsortes.
12. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1)
a) Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
b) Mannschaftsspiele: Das Wettspiel ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisliste im Internet unter
www.golf-region4.de nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch den Wettspielausschuss der Region4
abgeschlossen.
13. Änderungsvorbehalte der Golf-Region 4 Spielleitungen
Spielleitungen der Golf-Region 4 haben in begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Wettspielausschuss
der Golf-Region 4 das Recht, bis zum 1. Start der jeweiligen Runde,
  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern
  • oder zusätzliche Bedingungen herausgeben.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
14. Doping
Es besteht ein Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle
eines Verstoßes, regeln DGV-Satzung und die Anti-Doping-Ordnung.
 
B. Sonstige Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen
 
1. Vorgabenwirksamkeit
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen
Bestimmungen des DGV-Vorgabensystems erfüllt sind. Dies gilt auch für Einzelwettspiele im Rahmen
von Mannschaftswettbewerben.
2. Vorgabengrenze
Bei Wettspielen, in denen die Teilnahmeberechtigung durch eine Vorgabenbegrenzung geregelt ist, gilt:
Maßgebend für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige DGV-Stammvorgabe.
Für die einzelnen Turniere werden alle DGV-Stammvorgaben am Tag des Meldeschlusses über das
DGV-Intranet aktualisiert.
3. Reduzierung des Teilnehmerfeldes
Gehen mehr Meldungen, als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein,
so werden die Bewerber mit den höchsten DGV-Stammvorgaben herausgenommen.
Bei gleicher DGV-Stammvorgabe entscheidet das Los.
4. Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten
Wir weisen darauf hin, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an
den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und im Internet unter
www.golf-region4.de für jedermann veröffentlicht werden.
5. Meldegebühren
Die Golf-Region 4 ist berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel zu verweigern, sofern die Meldegebühr für
dieses oder ein zurückliegendes Wettspiel nicht vollständig entrichtet ist.
6. Abmeldung vom Wettspiel
  • Spieler und Mannschaften, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich bis spätestens drei
    Tage vor dem Wettspiel bis 12 Uhr bei der Golf-Region 4 - Geschäftsstelle abzumelden.
    Am Vortag des Wettspiels sind Abmeldungen dem Sekretariat des Austragungsortes mitzuteilen.
    Bei Absagen nach Meldeschluss besteht ohne Ausnahme die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühr
  • Falls Spieler oder Mannschaften ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, kann eine Sperre vom
    Wettspielausschuss der Golf-Region 4 wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.
    (Für Mannschaften siehe hierzu auch Ziffer 12 und Ziffer 17 des gültigen DGV-Ligastatus.)
7. Verstoss gegen Wettspielausschreibungen in Mannschaftsspielen
Bei einem Verstoß gegen die Wettspielausschreibung (z.B. den Termin der Abgabe der Mannschafts
aufstellung)erfolgt als Strafe: Zählspiel: Disqualifikation der Mannschaft für die gesamte Meisterschaft
Nach Beendigung des Wettspiels kann der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 rückwirkend die
vorgenannten Strafen verhängen. (Für Strafen vor Beendigung des Wettspiels: vergleiche A.1.)
Die Folgen der Disqualifikation werden durch Ziffer 10 des Ligastatuts geregelt.
8. Unsportliches Verhalten / Verstoß gegen die Etikette
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung nach
Regel 33-7. den Spieler disqualifizieren.
Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann
der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 gegen den Spieler oder die Mannschaft
folgende Sanktionen verhängen:
  • Verwarnung
  • Auflagen
  • Befristete oder dauernde Wettspielsperre für Golf-Region 4 - Wettspiele
Der Wettspielausschuss der Golf-Region 4 entscheidet endgültig.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein
anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche
Regelverstösse, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoss
gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw.
andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder
Beeinträchtigungen erleiden.

Ist ein Spieler oder eine Mannschaft aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den
Wettspielausschuss Golf-Region 4 gesperrt worden, so kann die Golf-Region 4 beantragen, diesen
Spieler oder diese Mannschaft auch für DGV-Wettspiele zu sperren. Bis zur Bestätigung dieser
Sperre durch den DGV-Wettspielausschuss ist dieser Spieler oderdiese Mannschaft für DGV-Wettspiele
nicht gesperrt. (Für Mannschaftsspiele vergleiche Ziff 15.5 und Ziff 17 des DGV-Ligastatuts)